Freie Baumaßnahme

Es handelt sich um Maßnahmen, für die keine ausdrückliche Baugenehmigung erforderlich ist...

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Themen
edilizia

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Für wen

Für alle Bürgerinnen und Bürger

Beschreibung

Es handelt sich um Maßnahmen, für die keine ausdrückliche Baugenehmigung erforderlich ist und im Anhang C des Landesgesetzes Nr. 9 vom 10. Juli 2018 (Artikel 71 des Landesgesetzes vom 10.07.2018, Nr. 9 - Anhang C) angeführt sind.

So geht's

Das Antragsformular kann zusammen mit den erforderlichen Unterlagen auf folgende Weise eingereicht werden:

  • Digital mittels E-Mail oder PEC-Mail
  • Persönlich am Schalter des Bauamts

Was ist notwendig

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des Antragstellers
  • Vollmacht, falls der Antragsteller nicht Eigentümer ist
  • Auszug Katastermappe
  • Fotodokumentation

Was Sie erhalten

Sie erhalten keine Mitteilung/Genehmigung seitens der Gemeindeverwaltung. Sobald der Antrag gestellt wurde, können Sie mit den geplanten Arbeiten beginnen.

Fristen und Fälligkeiten

Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 30 Tage.

Kosten

Das Einreichen des Antrags ist kostenlos.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Nutzungsbedingungen für den Zugang zum Dienst

Zugang zum Dienst

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Kontakte

Bauwesen (Dienststelle 3.1)

RATHAUSPLATZ 1, 39057 EPPAN AN DER WEINSTRASSE+39 0471 084464bauwesen@eppan.eu

Verantwortliche Organisationseinheit

Amt für Bauwesen und Raumentwicklung (Amt 3)

RATHAUSPLATZ 1, 39057 EPPAN AN DER WEINSTRASSE

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 03.09.2025, 10:41 Uhr