Für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift beim Verkauf eines Fahrzeugs bringen Sie das zu unterschreibende Dokument (Besitzbogen) sowie die erforderlichen Unterlagen mit. Im Amt wird geprüft, dass alles vollständig ist, und Ihre Unterschrift wird amtlich beglaubigt. Weitere Details zu den benötigten Unterlagen finden Sie weiter unten.
Um dieses Verwaltungsverfahren abzuschließen, muss sich, nach Beglaubigung der Unterschrift des/der Verkäufers*In auf der Verkaufserklärung, der/die Käufer*In innerhalb von 60 Tagen an das öffentliche Kraftfahrzeugamt (PRA) oder eine Autoagentur wenden, welche in Folge die Besitzübertragung im öffentlichen Fahrzeugregister vornimmt.