Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV)

Gemeinderatsbeschluss Nr. 5 vom 25.01.2018 betreffend die Ernennung zum Generalsekretär und Beauftragung als Einziger Projektverantwortlicher (EPV) der Gemeinde.

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Veröffentlichungsdatum

13.11.2025

Beschreibung

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 5 vom 25.01.2018 wurde der Generalsekretär aufgrund eines öffentliches Wettbewerbs zum Generalsekretär der Gemeinde ernannt.

Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nimmt er zugleich die Funktion des Einzigen Projektverantwortlichen (EPV) wahr, da er die Gemeinde rechtlich und formal nach außen vertritt.

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13.11.2025

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Zuletzt aktualisiert: 14.11.2025, 09:49 Uhr