Höfegesetz

Landesgesetz aus dem Jahr 2001, das die Regelungen für sogenannte „geschlossene Höfe“ in Südtirol festlegt.

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Beschreibung

Das Höfegesetz regelt die rechtlichen Aspekte von landwirtschaftlichen Liegenschaften, die als "geschlossene Höfe" im Grundbuch eingetragen sind. Es beschreibt die Voraussetzungen für die Neubildung eines geschlossenen Hofes, einschließlich der Erfordernisse bezüglich der Gebäude und des Ertrags, der zum Unterhalt einer mindestens vierköpfigen Familie ausreichen muss. Das Gesetz legt auch Beschränkungen fest, wie zum Beispiel die Notwendigkeit einer Genehmigung der örtlichen Höfekommission für Änderungen an der Größe oder dem Bestand des Hofes.

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Veröffentlichungsdatum

18.08.2014

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Zuletzt aktualisiert: 22.09.2025, 10:01 Uhr

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