Anschlagetafeln zur Kundmachung öffentlicher Veranstaltungen

Die Gemeindeverwaltung hat insgesamt drei Vorrichtungen für Anschlagetafeln für öffentliche Veranstaltungen mit je zwei Feldern anfertigen lassen.

Zonen/Standorte

Die drei Vorrichtungen werden in folgenden Zonen bzw. Standorten aufgestellt:

  • Zone A - Kalterer Straße - Gewerbezone Kreuzweg (SS 42 Mendelpaß km 234+880)
  • Zone B - Bozner Straße - Paulser Höhle (SS 42 Mendelpass km 237+700)
  • Zone C - Bozner Straße - Kreisverkehr Pillhof (SS 42 Mendelpass km 238+900)

Format

Jede Vorrichtung besteht aus zwei Feldern. Jedes Feld ist 188 cm breit und 207,5 cm hoch (Lichtweite 182 cm x 201,5). Daraus ergibt sich eine Fläche von 3,90 m² pro Feld. Die Felder sind nur einseitig nutzbar. Im Falle des Anbringens von Tafeln mit Werbung, ist die in Absatz 1 angegebene Fläche die Grundlage für die Berechnung der gesetzlichen Werbesteuer. Die in die Felder einzuschiebenden Tafeln dürfen eine maximale Stärke/Dicke von 0,8 cm haben.

Nutzungsberechtigte

Die Anschlagetafeln werden in erster Linie für die Kundmachung von Großveranstaltungen von allgemeinem Interesse benützt. Für diese wird am Anfang jeden Jahres ein Veröffentlichungsplan erstellt. Nutzungsberechtigt sind vorrangig auch alle gemeinnützigen Vereine, Verbände, Körperschaften, u.ä. der Gemeinde Eppan, in der Folge Benutzer genannt, welche ihr Interesse an der Benützung schriftlich melden. Vorrangig behandelt werden jene Meldungen von Vereinen, Verbänden und Körperschaften, bei denen es sich beim zu bewerbenden Anlass um ein besonderes Ereignis, beispielsweise ein Jubiläum, handelt.

Spesenbeitrag

Für die Anbringung und Entfernung der Tafeln durch den Gemeindebauhof wird ein Spesenbeitrag von pauschal Euro 20,00 pro Tafel und Anbringungszeitraum berechnet. Die Vorlage des Beleges der erfolgten Einzahlung des Spesenbeitrages bildet die Voraussetzung für das Anbringen der Tafel. Der Gemeindeausschuss behält sich das Recht vor, in speziellen und begründeten Fällen einen höheren Spesenbeitrag zu verlangen.

Verfahren

Die schriftliche Meldung wird dem Gemeindeausschuss vorgelegt, welcher dieselbe begutachtet. Die Meldung kann frühestens 60 Tage und spätestens 10 Tage vor Beginn des Anschlages vorgelegt bzw. vom Gemeindeausschuss behandelt werden. Falls mehrere Meldungen für dieselben Felder für denselben Zeitraum eingereicht werden, kann unter Einhaltung der im vorhergehenden Absatz genannten Frist, jedem Gesuchsteller lediglich ein Feld zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung obliegt dem Gemeindeausschuss. Die Tafeln werden von einem Mitarbeiter des Gemeindebauhofes angebracht und wieder entfernt. Demzufolge sind sie nur an Werktagen und spätestens zwei Tage vor Beginn des Anschlagens direkt im Gemeindebauhof, zusammen mit dem Beleg der erfolgten Einzahlung des vorgesehenen Spesenbeitrages, abzugeben. Sie können dort frühestens zwei Tage nach Ende der Veröffentlichung wieder abgeholt werden.

Vorschriften und Beschränkungen

Es dürfen nur Tafeln im vorgegebenen Format angebracht werden. Es ist untersagt, rein kommerzielle Werbung auf den Anschlagetafeln zu veröffentlichen. Jeder Benutzer darf zeitgleich höchstens ein Feld pro Anschlagetafel besetzen. Falls alle sechs Felder besetzt sind, wird unter Einhaltung der im vorhergehenden Punkt „Verfahren“ vorgesehenen Frist, die Meldung jenes Vereines, Verbandes oder Körperschaft bevorzugt behandelt, welcher noch kein Feld der drei Anschlagetafeln besetzt. Die Felder dürfen von einem Benutzer normalerweise höchstens 14 Tage vor der Veranstaltung besetzt werden. Falls die Felder frei sind und ein Benutzer dies wünscht, können sie auch vor der im vorhergehenden Absatz festgelegten Frist besetzt werden.

Zuständig

Formulare

DEU