Brandschutztätigkeit: Erneuerung der Brandschutzbescheinigung

Allgemeine Information

Das Ministerialdekret vom 16.02.1982 zählt alle Einrichtungen bzw.Tätigkeiten auf, die der Brandschutzkontrolle unterliegen. Das Landesgesetz vom 16.06.1992, Nr. 18, beinhaltet die Verfahren und die Zuständigkeiten der Brandverhütung.

Die Zuständigkeiten der Gemeinde sind:

  • auf die Einhaltung der Verfahren zu achten
  • die Erteilung der Ermächtigung für Einrichtungen bzw. Tätigkeiten, die der Brandschutzkontrolle unterliegen, wobei die überwachungspflichtigen Tätigkeiten in der Bewohnbarkeits-/Benutzbarkeitserklärung (Benutzungsgenehmigung) anzuführen sind.

Wenn die Brandschutzbescheinigung nach dem Inkrafttreten des Landesgesetzes Nr. 18 vom 16.06.1992 verfällt und die Sicherheitsbedingungen (festgestellt bei der Ausstellung der Bescheinigung) sich nicht geändert haben, muss ein Ansuchen um die Ergänzung der Bewohnbarkeits-/Benutzbarkeitserklärung mit der Ermächtigung der Einrichtungen bzw. Tätigkeiten, die der Brandschutzkontrolle unterliegen, eingereicht werden.

Voraussetzung

Eigentümer oder eine andere zur Einreichung des Ansuchens berechtigte Person (z.B. Verwalter, Fruchtnießer, usw.).

Zuständig

DEU