Brennholz für die Bürger

Interessierte Bürger können ganzjährig um die Zuteilung von Brennholz ansuchen. Die Ansuchen werden bis 30. September bzw. 31. Dezember gesammelt alsdann die Zuteilung erfolgt. Der entsprechende Bedarf wird von der Forstbehörde ausgezeigt. In der Folge können die Interessierten das Holz aufarbeiten.

Mit Beschluss der Eigenverwaltung Bürgerlicher Nutzungsrechte Nr. 11 vom 15.03.2022 wurden die Richtpreise für die Holzzuteilungen an Gemeindebürger im Jahr 2022 und die Folgejahre genehmigt.

Richtpreise 2022 und Folgejahre

Zuständig

Formulare

DEU