Eigentumsübertragung beweglicher Güter (Verkaufserklärung)

Beglaubigung von Unterschriften durch die Gemeinde für die Veräußerung von beweglichen in öffentlichen Registern eingetragenen Fahrzeugen - und Gütern - Gesetzesdekret vom 4.7.2006, Nr. 223

Seit dem Jahre 2006 besteht für die Bürger*Innen die Möglichkeit, ihre Unterschrift für die Veräußerung von beweglichen Gütern die in öffentlichen Registern eingetragen sind (z.B. Kraftfahrzeuge), in den Gemeindeämtern be­glaubigen zu lassen.
Die Gemeindeämter beglaubigen die Unterschrift nach den Vorschriften des Art. 21 des D.P.R. vom 28.12.2000, Nr. 445 in der Person des Gemeindesekretärs oder einer/s vom Bürgermeister beauftragten Beamten*In.

Verkaufserklärung mit Eigentumsbescheinigung

WER

Der/Die Verkäufer*in muss im Gemeindeamt persönlich, mit den notwendigen Dokumenten, erscheinen und vor dem/der beauftragten Beamten*In seine Unterschrift leisten.

WELCHE Dokumente sind mitzubringen?

  • Eigentumsbescheinigung des Fahrzeuges oder digitale Eigentumsbescheinigung des Fahrzeuges (CDP oder CDP digitale)
    Im Falle von Verlust der Eigentumsbescheinigung muss eine Verlustanzeige bei der Ortspolizei oder den Carabinieri gemacht werden und das Orginal derselben mitgebracht werden.
  • Autobüchlein
  • gültige Ausweis- oder Führerscheinkopie (oder Original) und Steuernummer des/der Verkäufers*In
  • gültige Ausweis- oder Führerscheinkopie (oder Original) und Steuernummer des/der Käufers*In
    Handelt es sich beim/bei der Verkäufer*In/Käufer*In um eine Firma, muss ein Handelskammerauszug, nicht älter als 3 Monate, vorgelegt werden.
  • Angabe Verkaufspreis
  • Stempelmarke à 16,00 Euro

Gebühren

  • Stempelmarke à € 16,00 (muss mitgebracht werden)
  • Sekretariatsgebühren: € 0,50

Weitere Informationen

Um dieses Verwaltungsverfahren abzuschließen, muss sich, nach Beglaubigung der Unterschrift des/der Verkäufers*In auf der Verkaufserklärung, der/die Käufer*In innerhalb von 60 Tagen an das öffentliche Kraftfahrzeugamt (PRA) oder eine Autoagentur wenden, welche in Folge die Besitzübertragung im öffentlichen Fahrzeugregister vornimmt.  

Verkaufserklärung mit Eigentumsbescheinigung - Erbschaft

WER


Die Erben müssen zusammen mit dem/der Käufer*In im Gemeindeamt persönlich, mit den notwendigen Dokumenten, erscheinen und vor dem/der beauftragten Beamten*In ihre Unterschrift leisten.
(Beim Käufer/bei der Käufer*In kann es sich auch um eine/n Erben*In handeln.)

WELCHE Dokumente sind mitzubringen?

  • Eigentumsbescheinigung des Fahrzeuges oder digitale Eigentumsbescheinigung des Fahrzeuges (CDP oder CDP digitale)
    Im Falle von Verlust der Eigentumsbescheinigung muss eine Verlustanzeige bei der Ortspolizei oder den Carabinieri gemacht werden und das Orginal derselben mitgebracht werden.
  • Autobüchlein
  • Todesbescheinigung
  • gültige Ausweis- oder Führerscheinkopie (oder Original) und Steuernummer des/der Erben*In
  • gültige Ausweis- oder Führerscheinkopie (oder Original) und Steuernummer des/der Käufers*In
    Handelt es sich beim/bei der Käufer*In um eine Firma, muss ein Handelskammerauszug, nicht älter als 3 Monate, vorgelegt werden.
  • Angabe Verkaufspreis
  • Stempelmarke à 16,00 Euro

Gebühren

  • Stempelmarke à € 16,00 (muss mitgebracht werden)
  • Sekretariatsgebühren: € 0,50

Weitere Informationen

Um dieses Verwaltungsverfahren abzuschließen, muss sich, nach Beglaubigung der Unterschrift des/der Erben*In auf der Verkaufserklärung, der/die Käufer*In innerhalb von 60 Tagen an das öffentliche Kraftfahrzeugamt (PRA) oder eine Autoagentur wenden, welche in Folge die Besitzübertragung im öffentlichen Fahrzeugregister vornimmt.  
Hinweis: Es werden auch die Ausweiskopien der Erben benötigt.

Zuständig

DEU