Starthilfe für die Eröffnung von Handels-, Handwerks- Gastbetrieben sowie Ärzten, Dienstleistungsunternehmen und Freiberuflern in den historischen Ortskernen

Die Gemeinde unterstützt die Eröffnung von Betrieben in den historischen Ortszentren durch Gewährung eines Beitrages. 

Handels-, Handwerks- Gastbetriebe sowie Ärzte, Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler der Gemeinde Eppan, die eine Tätigkeit in einem historischen Ortskern zu eröffnen gedenken, können ganzjährig ein Ansuchen um Beitrag einreichen.

Für die Ansuchen darf ausschließlich die eigens hierfür vom Gemeindeamt bereit gestellte Modulistik verwendet werden.

Das Ansuchen um Gewährung eines Beitrages kann spätestens zwei Wochen nach Betriebseröffnung eingereicht werden.

Weitere Informationen können Sie der entsprechenden Verordnung entnehmen.

Formular Ansuchen

Verordnung Starthilfe

Zuständig

DEU