Gastgewerbe - verbotene Spiele

Die Quästur Bozen hat den Gemeinden ein Rundschreiben betreffend das Verzeichnis der verbotenen Spiele übermittelt. Billard- und Spielsäle sowie Gastbetriebe, einschließlich private Klubs, welche zum Einbau eines oder mehrerer Spielgeräte ermächtigt wurden und/oder in welchen Spiele ohne Geräte bzw. Kartenspiele gespielt werden, müssen die Tabelle der verbotenen Spiele aufhängen.

Die vidimierten Tabellen der verbotenen Spiele des Quästors und des Landeshauptmannes sind in jedem Spielsaal oder Gastbetrieb in welchem gespielt wird, im betreffenden Lokal gut sichtbar auszuhängen.

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