Gebäude und Anlagen

Aufgaben:

  • Instandhaltung aller gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen:
    • Schulen, Kindergärten, Sporthallen, Feuerwehrhallen, Kulturhäuser usw.:
      Tischlerarbeiten (Türen, Fenster, Einrichtung usw.), Hydraulikerarbeiten (sanitäre Anlagen, Heizung und Heizöl, wobei die Wartung der Heizungen teils von einer externen Firma und teils vom Hydrauliker des Gemeindebauhofes durchgeführt wird), Elektrikerarbeiten (kleinere Reparaturen).
      Alle Leiter/Verwalter von öffentlichen Gebäuden können sich mit der zuständigen Person in Verbindung setzen, um eventuelle Mängel zu melden.
  • Spielplätze und Festplätze:
    • Säuberung, kleine Reparaturen.
  • Instandhaltung von nicht gemeindeeigenen Gebäuden und Anlagen, für welche die Gemeinde aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder aufgrund einer Vereinbarung zur Instandhaltung verpflichtet ist

Zuständig

DEU