Gemeindeeigentum

Ausschreibungen und Aufträge

Die Ausschreibungen und die Aufträge betreffend die Instandhaltung werden von diesem Amt durchgeführt. Die Ausschreibungen werden laut Landesgesetz Nr. 6 vom 17.06.1998 und dessen Durchführungsbestimmungen vollzogen.

Ankäufe

Alle Ankäufe, welche für die Instandhaltung des Gemeindeeigentums notwendig sind, werden von diesem Amt bearbeitet:

  • Einholung von Angeboten
  • Abfassung von Beschlüssen oder Entscheiden und
  • Beauftragung der Firmen.

Arbeiten

Verschiedene Arbeiten betreffend die Instandhaltung des Gemeindeeigentums werden durch den Bauhof oder durch private Baufirmen in Eigenregie durchgeführt.
Die Projektierung, die Bauleitung und die Buchhaltung der Arbeiten stehen unter der Obhut des Gemeindetechnikers.

Für Informationen können Sie sich an die zuständige Person wenden.

Zuständig

DEU