Kindergartengebühren


Hier erhalten Sie Informationen zur Bezahlung und zur Rückerstattung bzw. Übertragung des Guthabens 

Kindergartengebühren Beschluss Gemeinderat 51/2022  Regelung der Einhebung der Kindergartengebühren

Tarifbegünstigungen Beschluss Gemeinderat 35/2023      Verordnung Tarifbegünstigungen

Allgemeine Informationen
Für den Besuch der Kindergärten dieser Gemeinde ist eine Gebühr als Beteiligung an den Führungskosten zu bezahlen. Die Einschreibungen erfolgen über die jeweiligen Kindergartendirektionen nach deren Einschreibemodalitäten.

Nach der Einschreibung wird ein elektronisches Konto eingerichtet, über das die Zahlungen abgewickelt werden können. Jedes Kind erhält bei der Anmeldung einen PAN-Kodex, diesen benötigt man nur wenn die Zahlung durch Überweisung erfolgt und nicht durch die Onlinezahlung ePayS. Die Kindergartengebühren müssen im Voraus bezahlt werden. Das bedeutet, dass das Konto ein Guthaben aufweisen muss. Die erste Aufladung von mindestens 100,00 Euro muss bis innerhalb 31. August erfolgen. Der Kontostand kann jederzeit im Online-Portal myCIVIS kontrolliert werden.

Zugang zu diesem Konto erhalten Sie folgendermaßen:

Bitte kontrollieren Sie im Landesportal myCIVIS unter dem Punkt „ Mein Profil“ die Meldedaten und ändern Sie diese sollten sie nicht stimmen oder fehlen.

• Rufen Sie das Landesportal myCIVIS auf (https://my.civis.bz.it)
• Login
• SPID Anmeldung
• Klicken Sie auf Ihren Namen an der rechte Seite des Bildschirms
• Mein Profil
• Meldedaten, Kontaktdaten, Wohnsitz, Domizil kontrollieren und gegebenenfalls ändern


Erstanmeldung

Anleitung

• Rufen Sie das Landesportal myCIVIS auf (https://my.civis.bz.it)
• Login
• SPID Abmeldung
• Suche nach Diensten
• Mensa für Schüler
• Auswählen: Gemeinde Eppan an der Weinstraße
• Zum Online-Dienst in myCIVIS

Bezahlung
Die Zahlungen können online über das Zahlungsportal ePayS oder durch  Banküberweisung erfolgen.  

• Rufen Sie das Landesportal myCIVIS auf (https://my.civis.bz.it)
• Login
• SPID Anmeldung
• Meine Dienste
• Schulausspeisung - Details
• Informationsbereich
• Bezahlen mit ePayS  (die Kindergartengebühren für Geschwisterkinder können mit einem Zahlungsvorgang bezahlt werden)
• Namen des Kindes und den gewünschten Betrag angeben
• Weiter
• Zugang mit Ihrer E-Mail-Adresse auswählen. Ihre E-Mail-Adresse angeben und Datenschutzerklärung akzeptieren.
   Wählen Sie nun die gewünschte Zahlungsart aus:
◦ Zahlung mit Kreditkarte/Debitkarte
◦ Zahlung über das Bankkonto (Wenn Ihre Bank im Verzeichnis nicht aufscheint, auf my.bank klicken und Suchfunktion nutzen)  Bei einer Überweisung von Ihrem Konto aus, benötigen Sie die Zugangsdaten Ihrer Bank-App

Überweisung 

• Zahlung direkt auf das Schatzamtskonto der Gemeinde  bei der Raiffeisenkasse Überetsch der Gemeinde Eppan a.d.W.
• Überweisung am Schalter Ihrer Bank
• Überweisung von zu Hause aus über den Online-Banking-Dienst Ihrer Bank.
• Verwenden Sie den IBAN  IT56D0825558160000300016241
• Als Zahlungsgrund ist der PAN-Kodex sowie Vor- und Nachname der Schülerin oder des Schülers anzugeben.
   Bei mehreren Kindern ist für jedes Kind eine getrennte Überweisung erforderlich.  Die Quittung muss als Zahlungsbeleg aufbewahrt werden.
   Beispiel: PAN 000000 Name Nachname

Kosten
Die monatliche Gebühr für den Besuch der Kindergärten der Gemeinde Eppan im Schuljahr 2023/2024 wird vom Gemeindeausschuss festgelegt und beträgt aktuell:

  • Kinder ansässig in den Gemeinden Eppan a.d.W. + Kaltern a.d.W.:    
    72,00 Euro 
  • Kinder ansässig in den Gemeinden Eppan a.d.W. + Kaltern a.d.W.:
    verlängerter Unterricht:  85,00 Euro
  • Kinder nicht ansässig in der Gemeinde Eppan a.d.W. + Kaltern a.d.W.:
    78,00 Euro
  • Kinder nicht ansässig in der Gemeinde Eppan a.d.W. + Kaltern a.d.W.:  
    verlängerter Unterricht:  102,00 Euro. 

Die Abbuchung der geschuldeten Gebühr erfolgt monatlich jeweils am 5. des Monats in 9 gleichen Raten beginnend mit 5. September. Die Monatsgebühr für die in der Gemeinden Eppan a.d.W. ansässigen Kinder wird um 10,00 Euro für das zweite und jedes weitere Kind reduziert, wenn die Geschwister zur selben Zeit den Kindergarten besuchen und keine Tarifbegünstigung erhalten.

Tarifbegünstigung aus finanziellen Gründen für in der Gemeinde Eppan a.d.W. ansässige Kinder
Ausschlaggebend für die Gewährung einer Begünstigung ist der Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL).  
Dieser wird bei der Ausstellung der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) ermittelt. Der Antrag für die Gewährung der Tarifbegünstigung ist ausschließlich online ab August über das Landesportal myCIVIS zu stellen. Anträge, die nach Beginn des Schuljahres gestellt werden, gelten als verspätete Anträge. Bei einem verspäten Antrag wird die Begünstigung für das darauffolgende Monat gewährt, jedoch nicht rückwirkend.

Der Tarif ist in reduziertem Ausmaß wie folgt geschuldet:
• mit Faktor wirtschaftliche Lage von 0,00 bis 1,20 in der Höhe von 50%
• mit Faktor wirtschaftliche Lage von 0,00 bis 2,50 in der Höhe von 50% für Familien mit mind. 4 Kindern

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• SPID Anmeldung
• Meine Dienste
• Kindergärten: Gebührenermäßigung
• Online Dienste
• Antrag um Gebührenermäßigung
• Ausfüllen der Felder: Nummer der FWL - Bescheinigung (1),  Ausstellungsdatum (2)  Faktor wirtschaftliche Lage an (3).


Rückerstattung oder Übertragung des Restguthabens
Bleibt auf dem Konto am Ende des Schuljahres ein Guthaben übrig, wird der entsprechende Betrag automatisch auf das nächste Schuljahr übertragen. Sollte der Kindergarten, die Schule oder die Schulmensa nicht mehr besucht werden, wird das Restguthaben, auf Antrag, zurückerstattet. Die Erstattung des Restguthabens muss online über das Landesportal myCIVIS beantragt werden. Bitte füllen Sie hierzu das entsprechende Online-Formular aus. Das Restguthaben kann auch auf das Konto/Mensakonto eventueller Geschwisterkinder übertragen werden. In diesem Fall ist im Landesportal myCIVIS das Formular "Übertragung des Restguthabens" auszufüllen.

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• Online-Formulare
• Erstattung/Übertragung  des Restguthabens

Zahlungsbestätigung für die Steuererklärung
Die Aufstellung der getätigten Zahlungen ist ab Ende Februar des Folgejahres abrufbar. Sie können diese über das Landesportal myCIVIS herunterladen.

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