Randschlägerungen

Jene Bürger/innen, welche an der Durchführung von Randschlägerungen von auf Gemeindegrund stehendem Gehölz interessiert sind, melden sich bitte bis spätestens 30. September jeden Jahres mittels schriftlicher Mitteilung.

Hierfür ist ausschließlich der entsprechende Vordruck zu verwenden.

Die Kosten für die Entfernung gehen zu Lasten des Antragstellers

Zuständig

Formulare

DEU