Reisepass

Der Reisepass wird für italienische StaatsbürgerInnen, die in Südtirol ansässig sind, von der Quästur in Bozen ausgestellt. Für im Ausland lebende Italiener wird der Pass von der italienischen Botschaft oder dem Konsulat ausgestellt.

Der Reisepass kann für alle italienischen Staatsbürger/innen erlassen werden, sofern keine Hinderungsgründe laut Art. 3 des Passgesetzes vorliegen.

Minderjährige und Entmündigte benötigen für die Ausstellung des Reisepasses die Einwilligung der Eltern oder des Vormundes.

Reisepässe können nicht verlängert werden und Kinder werden nicht im Reisepass der Eltern eingetragen.

Antragsteller mit minderjährigen Kindern müssen für die Ausstellung des Reisepasses die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, bzw. des Vormundschaftsgerichtes vorweisen.

Für die Ausstellung des Reisepasses müssen 2 aktuelle und identische Lichtbilder mitgebracht werden, eine Passmarke in der Höhe von Euro 73,50 und eine Post-Einzahlung zu € 42,50 - auf das Konto Nr. 67422808 des "Ministero dell'Economia e Finanze - Dipartimento del Tesoro" notwendig. Als Grund "Austellung des elektronischen Reisepasses" angeben.

Mit Gesetz Nr. 89 vom 23.06.2014 wurde die jährliche Gebrauchssteuer abgeschafft.

Für die Ausreise in gewisse Länder ist neben dem Reisepass auch noch ein Einreisevisum des betreffenden Landes notwendig. Nähere Informationen zu Visum, Zoll- und Impfvorschriften erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.

Zuständig

DEU