Überlassung von Gebäuden

Die Polizeiliche Meldung, bzw. das Meldeblatt für die Überlassung von Gebäuden muss vom Überlasser ausgefüllt und unterschrieben innerhalb 48 Stunden bei der Ortspolizei der Gemeinde (Bahnhofplatz 3) abgegeben werden.

Zuständig

Formulare

DEU