Verleih von Fahrzeugen-Mietwagen mit Fahrer

Verleih von Fahrzeugen ohne Fahrer

Um die Tätigkeit für den Verleih von Fahrzeugen ohne Fahrer (Fahrräder, Motorräder, Traktoren, PKW's, LKW's, Booten, ....) dieser Gemeinde zu melden ist untenstehendes Dokument ausgefüllt der Gemeinde mittels PEC zuzusenden. Diese Tätigkeit darf in der Zone des landwirtschaftlichen Grüns nicht ausgeübt werden.

Mitteilung Fahrzeug ohne Fahrer.pdf (0.06 MB)

Dienst "Mietwagen mit Fahrer*in"

Die Gemeinde hat mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 27 vom 25.02.2021 die Verordnung über die Ausübung des Dienstes „Mietwagen mit Fahrer“ genehmigt.
Eine Nachfolge in die Ermächtigung, Einstellung des Dienstes, Ansuchen um Ausstellung der Unbedenklichkeitserklärung für die Zulassung oder Austausch des Fahrzeuges, Verlegung des Sitzes oder der Remise, Mitteilung von weiteren Remisen in anderen Gemeinden des Landes und andere Änderungen werden über den digitalen SUAP- Schalter eingereicht. Im Link Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten - SUAP finden Sie den Zugang zu diesem digitalen Einheitsschalter.

Neue Ermächtigungen für den Dienst "Mietwagen mit Fahrer*in werden mittels Wettbewerbsverfahrens vergeben.

Zuständig

DEU